EU-Energielabel für Leuchtmittel

Welche Leuchtmittel sind betroffen?
Betroffen sind alle Lichtquellen mit einem Lichtstrom zwischen 60 und 82.000 Lumen und OLED. Zum 1. September beginnt darüber hinaus die Ausphasung von Energiesparlampen und Halogenlampen. Verbraucher*innen können sich am neuen EU-Label besser orientieren und über einen QR-Code eindeutiger über das jeweilige Produkt informieren.
Warum gibt es überhaupt ein neues Energielabel?
Das alte Energielabel zeigt bei zahlreichen Produktgruppen mittlerweile die Effizienzklassen A+++ bis D an. Das ist insbesondere bei Haushaltsprodukten nicht mehr aussagekräftig: Die meisten Produkte befinden sich in den obersten Effizienzklassen und Verbraucher*innen können somit kaum mehr Effizienzunterschiede erkennen. Deshalb hat die EU beschlossen, zum ursprünglichen A- bis G-Label zurückkehren und die Effizienzklassen auf der Grundlage des aktuellen Standes der Technik anzupassen.
Gibt es Besonderheiten bei der Umstellung des Energielabels für Lichtquellen?
Bei der Umstellung des Energielabels für Lichtquellen gilt eine Sonderregelung mit einem längeren Umstellungszeitraum, da bei Lichtquellen das Label in der Regel fest auf die Verpackung gedruckt ist.
Was ändert sich konkret auf dem Label?
Die wichtigste Änderung besteht darin, dass die Plusklassen (A+++, A++, A+) entfallen. Darüber hinaus bleibt die Effizienzklasse A zunächst frei, so dass es zur Einführung des neuen Energielabels keine Produkte am Markt geben wird, die in der Effizienzklasse A zu finden sind.
Bei Produkten, deren Energieeffizienz sich in Zukunft besonders stark verbessern dürfte, wird auch die Effizienzklasse B frei bleiben. Insgesamt werden alle Produkte einer neuen Effizienzklasse zugeordnet.
Was sagt das EU-Energielabel aus?
Wie die bisherigen Energielabel werden auch die neuen Energielabel nicht nur den Energieverbrauch angeben, sondern auch weitere Informationen enthalten, die einen Produktvergleich ermöglichen und die Kaufentscheidung erleichtern sollen. Neu ist außerdem ein QR-Code auf dem Label.
Was bringt der QR-Code?
Der QR-Code verlinkt online zu weiterführenden Informationen in einer europäischen Produktdatenbank EPREL (European Product Database for Energy Labelling). Diese Daten geben Hersteller derzeit in die neue EU-Produktdatenbank ein, die für alle Bürgerinnen und Bürger verfügbar sein soll. Zudem können von privatwirtschaftlichen Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen Apps mit weiteren Hilfen für Kaufentscheidungen entwickelt werden. Diese Anbieter können den QR-Code nutzen und in die eigene App integrieren.
Was gilt für Energiesparlampen und Halogenlampen?
Ab dem 1. September 2021 dürfen Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät (z. B. mit Sockel E14 oder E27), sogenannte Energiesparlampen, nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden. Gleiches gilt für lineare Halogenlampen mit Sockel R7s > 2.700lm (entspricht etwa 140W) und Niedervolt- Halogenlampen (z. B. mit Sockel GU4, GU 5.3).
Zwei Jahre später zum 1. September 2023 entfallen auch lineare T8-Leuchtstofflampen (z. B. 600mm/18W, 1200mm/36W, 1500mm/58W) und die meisten Typen der heute noch erlaubten Halogenlampen (z. B. mit Sockel G9, G4 und GY6,35).
Vertreiber können sich online zu den neuen Energieeffizienzanforderungen bei Lampen informieren.
Wie kann ich alte Leuchtmittel bei mir zu Hause umweltfreundlich entsorgen?
Wer zu Hause auf energieeffiziente Beleuchtung umrüsten möchte, muss die alten Lampen umweltfreundlich entsorgen, damit bis zu 90 Prozent der Bestandteile wiederverwertet werden können. Generell gilt bei der Entsorgung von alten oder defekten Lampen: Nicht im Hausmüll, sondern ressourcenschonend an einer Sammelstelle entsorgen. Dazu stellt Lightcycle bundesweit tausende Sammelstellen im Handel oder bei privaten Entsorgern und Wertstoffhöfe zur Verfügung. Eine Online-Suche zeigt nach Eingabe der Postleitzahl die nächste Sammelstelle an.