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27. Juli 2021

Aktion Licht aus, Sterne an

Lesezeit: ca. 2 Minuten
(Foto: Florian Trykowski)

Die natürliche, dunkle Nachtlandschaft und der (Sternen-)Himmel sind aufgrund der geringen Lichtverschmutzung im UNESCO-Biosphärenreservat Rhön besonders sicht- und erlebbar. Mit den Aktionswochen wird diese Besonderheit in den Fokus gerückt. Vom 30. Juli bis 22. August stehen wieder zahlreiche Erlebnis-, Info-, Gastronomie- und Übernachtungsangebote rund um Sonne, Mond und Sterne auf dem Programm. Bereits 2020 waren die von der Rhön GmbH geplanten Sternenparkwochen trotz Corona ein Erfolg, das Angebot wurde in diesem Jahr deutlich erweitert.

Dass der Sternenhimmel hier ein besonderes Erlebnis ist, kommt nicht von ungefähr: Mit der Auszeichnung des UNESCO-Biosphärenreservats Rhön als internationaler Sternenpark im Jahr 2014 war das Versprechen verbunden, dass sich die Region für den Schutz der Nacht einsetzt. Die teilnehmenden Kommunen sind eine Selbstverpflichtung eingegangen und haben einer Sternenpark-konformen Beleuchtungsrichtlinie zugestimmt. Zum Auftakt der Sternenparkwochen wollen zahlreiche Kommunen nun ein Zeichen setzen und schalten in der Nacht auf den 1. August an ausgewählten öffentlichen Stellen – Straßen oder Gebäuden – die Beleuchtung zeitweise aus.

Mit dabei:

  • Thüringen: Wölferbütt und Völkershausen (Vacha), Schleid, Buttlar und Gerstengrund (Geisa), Herpf und Stepfershausen (Meinigen), Dermbach, Einheitsgemeinde Rhönblick (rund um die Hohe Geba), Mittelsdorf (Kaltenwestheim), Sünna und Pferdsdorf (Unterbreizbach) und Oberweid
  • Bayern: Ostheim v. d. Rhön, Fladungen, Schondra, Nüdlingen, Aura a. d. Saale, Münnerstadt, Bischofsheim/Rhön, Unsleben, Wollbach, Hammelburg, Burgwallbach (Schönau a. d. Brend) und Sondheim v. d. Rhön
  • Hessen: Ebersburg, Ehrenberg, Hilders, Tann, Petersberg und die Sternenstadt Fulda

Hintergrund zur Aktion

Kommunen stellen die Straßenbeleuchtung allen Bürgerinnen und Bürgern selbstverständlich zur Verfügung. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Beleuchtung der Straße gibt es jedoch nicht. Dem gegenüber stehen die schädlichen Auswirkungen von Licht bei Nacht als Umwelteinwirkung im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes, insbesondere in Bezug auf die Biodiversität. Nicht zuletzt ist künstliches Licht immer mit Energieerzeugung und -verbrauch verbunden. Die Aktion soll an den Schutz der natürlichen Dunkelheit der Nacht erinnern und daran erinnern, dass künstliches Licht auch in Zeiten von LED keine Selbstverständlichkeit ist.

Hinzu kommt, dass die Betrachtung des Sternenhimmels ein gemeinschaftliches Gut und das Verstehen der astronomischen Zusammenhänge eines der ältesten Kulturleistungen der Menschheit darstellt (Kalender und Navigation). Insbesondere aber steht der massive Rückgang der Insekten im Vordergrund, denn seit dieser ins öffentliche Bewusstsein gelangt ist, wird auch der Einfluss künstlicher Beleuchtung auf das Insektensterben anerkannt, und gesetzliche Vorgaben für eine insektenfreundliche Beleuchtung werden formuliert. Unter anderem ist das Bundesnaturschutzgesetz diesbezüglich neu formuliert worden.

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