Kalibrieren von Messmitteln
Kapitel 1
Die Norm für Qualitätsmanagementsysteme DIN EN ISO 9001:2008 legt in Abschnitt 7.6 wesentliche Anforderungen zur Überwachung von Messmitteln fest, soweit diese zur Sicherstellung gültiger Ergebnisse und damit einer gleichbleibenden Produktqualität eingesetzt werden. In festgelegten Zeitabständen sind Messmittel durch Kalibrierung auf die nationalen Normale zurückzuführen, bei Bedarf zu justieren und so zu kennzeichnen, dass der Kalibrierstatus erkennbar ist. Wird bei der Kalibrierung festgestellt, dass das Messmittel die Anforderungen nicht erfüllt, muss der Anwender die Gültigkeit früherer Messergebnisse bewerten und geeignete Maßnahmen bezüglich des Messmittels und aller betroffenen Produkte ergreifen. Regelmäßige Kalibrierung sichert somit die Produkt- oder Dienstleistungsqualität auf Basis von international vergleichbaren Messergebnissen. Dies schafft Rechtssicherheit hinsichtlich der Produkthaftung sowie für Abnahmeprüfungen und Begutachtungen.
Zur Rekalibrierung von Messmitteln, die wiederum als Normale zur Überwachung weiterer Mess- und Prüfmitteln dienen, ist wegen der sichergestellten Rückführung auf nationale Normale eine DAkkS-Kalibrierung zu empfehlen.
Akkreditierte Kalibrierung (DAkkS Kalibrierung)
Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) ist die nationale Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland, unter anderem zur Begutachtung, Akkreditierung und Überwachung von Prüf- und Kalibrierlaboratorien nach DIN EN ISO/IEC 17025. Die Norm beinhaltet Forderungen an die technische und fachliche Befähigung des Laboratoriums sowie dessen Qualitätsmanagementsystem.
DAkkS-Kalibrierscheine können nur über die im QM-Handbuch beschriebenen und vom DAkkS veröffentlichten Messgrößen des akkreditierten Kalibrierlabors ausgestellt werden. Durch regelmäßige externe Begutachtung und Reakkreditierung wird ein hohes Qualitätsniveau gewährleistet, das im Wesentlichen durch rückgeführte Normale, definierte Umgebungsbedingungen und Messverfahren sowie qualifiziertes Personal erreicht wird. Der hohe Verfahrens- und Personalaufwand führt zu hochpräzisen Messergebnissen, spiegelt sich jedoch auch in erhöhten Kosten für die Kalibrierung wieder.
Ein zusätzlicher Vorteil für die akkreditierte Kalibrierung besteht durch die weltweite Anerkennung der DAkkS-Kalibrierscheine. Sie ist zurückzuführen auf multilaterale Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung der Akkreditierungssysteme, die die europäische Dachorganisation European Cooperation For Accreditation (EA) mit der internationalen Vereinigung International Laboratory Accreditation Cooperation (ILAC) getroffen hat.
Werkskalibrierung (ISO-Kalibrierung)
Werkskalibrierungen werden häufig von Herstellern oder nicht akkreditierten Laboratorien durchgeführt, deren Messmittel der Überwachung nach DIN EN ISO 9001:2008 unterliegen. Eine externe Beurteilung der technischen und fachlichen Befähigung, wie bei akkreditierten Laboratorien, ist nicht erforderlich. Werkskalibrierscheine sind inhaltlich mit dem Kalibrierlabor abstimmbar. Sofern kein anerkanntes Messverfahren zur Anwendung kommt, ist die Rückführbarkeit der Messergebnisse im Kalibrierschein nachzuweisen. Die Messunsicherheit kann aufgeführt sein und es werden normalerweise die gleichen Kriterien wie für eine akkreditierte Kalibrierung angewendet. Der im Gegensatz zur akkreditierten Kalibrierung geringere Verfahrens- und Personalaufwand spiegelt sich in günstigeren Kosten wider. Die ISO-Kalibrierung ist eine echte Alternative falls keine DAkkS-Kalibrierung für die erforderliche Messgröße angeboten wird oder diese aus Kostengründen unattraktiv ist. Vorsicht ist jedoch bei unklarer Rückführbarkeit der Messergebnisse geboten. Auditoren können die Werkskalibrierung dann anzweifeln oder ablehnen.
Kalibrierintervalle
Der Abstand zwischen zwei Kalibrierungen für Mess- und Prüfmittel wird als Kalibrierintervall bezeichnet und muss vom Anwender gemäß seiner Anforderungen selbst festgelegt und überwacht werden. Wesentliche Punkte für die Festlegung des Intervalls sind:
- Messgröße und zulässiges Toleranzband
- Beanspruchung, Einsatzhäufigkeit, Umgebungsbedingungen der Mess- und Prüfmittel
- Stabilität der zurückliegenden Kalibrierungen
- benötigte Messgenauigkeit
- firmenspezifische Anforderungen des Qualitätssicherungssystems
Für den Einsatz unter normalen Bedingungen gilt ein Kalibrierintervall zwischen ein bis zwei Jahren als Richtwert. Für Messmittel, die zur regelmäßigen Begutachtung, Überprüfung der Arbeitssicherheit, Qualitätssicherung von Produkten und Dienstleistungen sowie unter extremen Bedingungen eingesetzt werden, empfiehlt sich die Kalibrierung nach einem Jahr.
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Spezialist für lichttechnische Messmittel
Das Gossen Lichtlabor hat eine geprüfte und überwachte optische Bank, deren Rückführbarkeit über eine Wissenschaftliche Normallampe Wi41G an das nationale Normal der Physikalisch Technischen Bundesanstalt gewährleistet wird. Das Labor unterliegt der Prüfmittelüberwachung nach DIN EN ISO 9001:2008 und ist zusätzlich nach DIN EN ISO/IEC 17025 für Beleuchtungsstärke vom DAkkS unter der Registernummer D-K-15080-01-01 akkreditiert. Damit sind Produktqualität, Kompetenz der Mitarbeiter, kontinuierliche externe Überwachung und internationale Anerkennung der Kalibrierdienstleistung gewährleistet. Gossen bietet zwei verschiedene Kalibrierscheine an.
Der Werkskalibrierschein umfasst die Prüfung und Protokollierung verschiedener Beleuchtungsstärken und Leuchtdichten mit Lichtart A über den gesamten Messbereich von 2 lx bis 10.000 lx bzw. 0,5 cd/m2 bis 2000 cd/m2 mit einer Messunsicherheit von 3 %. Im Bereich >10.000 lx bis 50.000 lx bzw. >2000 cd/m2 bis 10.000 cd/m2 liegt die Messunsicherheit bei 4,5 %. Noch größere Messwerte werden mit Xenon D65 über den Bereich >50.000 lx bis 100.000 lx bzw. >10.000 cd/m2 bis 20.000 cd/m2 mit einer Messunsicherheit von 10 % gemessen. Zusätzlich sind Kalibrierdatum, Seriennummer des Geräts, Referenzbedingungen, Angaben zur Prüfeinrichtung und zulässigen Abweichungen nach Vorschrift aufgeführt.
Der DAkkS-Kalibrierschein umfasst die Prüfung und Protokollierung der Beleuchtungsstärken mit Lichtart A über 10 lx, 180 lx, 1800 lx im DAkkS-zertifizierten Bereich von 1,75 lx bis 2000 lx mit einer Messunsicherheit von 1,5 %. Zusätzlich werden Art der Kalibrierung, Kalibriergegenstand, Kalibrierverfahren, Messbedingungen, Messergebnisse und Messunsicherheit ausführlich beschrieben. Die Kalibrierung beschränkt sich auf Beleuchtungsstärkemessgeräte, die mindestens der Klasse C nach DIN 5032 bzw. DIN EN 13032 entsprechen.
Die Erstellung von DAkkS- oder Werkskalibrierscheinen für Fremdgeräte kann nach Überprüfung der Kalibrierfähigkeit vorgenommen werden. Sollte das Gerät nicht mindestens der Klasse C entsprechen, ist nur eine Werkskalibrierung möglich. Eine Justierung von Fremdgeräten wird nicht vorgenommen.
Zum Leistungsumfang der Kalibrierdienstleistung gehören:
- Eingangsprüfung (Ermittlung ob das Gerät innerhalb der Spezifikation ist)
- Erstellung eines normgerechten Kalibrierscheins
- Anbringen einer Kalibriermarke mit Kalibrierdatum
- Erneuerung der Batterie bei batteriebetriebenen Prüfmitteln
- Reinigung der Prüflinge
Weitere Informationen:
Autor: Dipl.-Ing. (FH) Klaus-Peter Richter, Gossen Foto- und Lichtmesstechnik, Nürnberg, www.gossen-photo.de
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH, Berlin, www.dakks.de
Die im Beitrag erwähnte DIN kann nachgelesen werden unter folgendem Link: din.de/de/mitwirken/normenausschuesse/nqsz/normen/wdc-beuth:din21:235671251