Wissenschaft & Forschung
Licht 1 | 2022

Von einer, die auszog, das Fürchten zu lernen

Licht und Sicherheit im Kontext der Planung

Was bedeutet Sicherheit, in welchem Kontext stehen Licht und Kriminalität und wie können Lichtplanende mit ihrer Arbeit zu einem erhöhten Sicherheitsgefühl im öffentlichen Raum beitragen? Die Autorin Dunja Storp ist Architektin, Kriminologin und Polizeiwissenschaftlerin und beschäftigt sich mit der Wahrnehmung und den Einflussgrößen auf menschliches Verhalten. Als Expertin rund um Sicherheit im öffentlichen Raum berät Dunja Storp auch Kommunen und Gemeinden. In ihrem Beitrag geht sie diesen und anderen Fragen nach.

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Abb.: Schlecht beleuchtete Zuwegung als Angstraum Dunja Storp

Den Titel des Märchens der Brüder Grimm in den Kontext einer sicherheitsfokussierten Betrachtung von künstlichem Licht zu bringen, könnte den Anschein erwecken, dass künstliche Beleuchtung das Allheilmittel gegen sämtliche Sicherheitsprobleme im öffentlichen Raum ist. Licht dient doch gerade dazu, den Menschen die Furcht zu nehmen und sowohl bedrohlich wirkende Räume als auch Orte der Kriminalität erfolgreich zu verhindern. So zeigen sich zumindest die vereinfachten Rückschlüsse, welche gerade auch deshalb an ein Märchen erinnern, weil nur »Klein-Fritzchen« nachhaltig an solche vereinfachten Zusammenhänge glauben kann. Einer kriminologisch-wissenschaftlichen Perspektive erschließt sich diese einseitige Betrachtung nicht.

Alles dreht sich um Sicherheit

Was bedeutet eigentlich Sicherheit und wie zeigt sich diese? Ist es eine Hundertschaft von Polizeibeamten, eine Videoüberwachung, eine Beleuchtung, welche die Nacht zum Tage werden lässt, oder auch alles zusammen? Der Begriff der Sicherheit ist in Deutschland sehr abstrakt und umfasst damit so ziemlich alles, was man in den Zusammenhang mit dem tatsächlichen Nichtvorhandensein von Gefährdung (objektive Sicherheit) als auch der Abwesenheit von Angst vor einer Gefährdung (subjektive Sicherheit) bringen kann. Grenzen zeigen sich bei der Begriffsbestimmung nicht, sodass auch politische, ökonomische, soziale, rechtliche, militärische und auch technische Sicherheit davon erfasst werden. Hieraus resultiert aber auch, dass es ein Potpourri an »Sicherheitsexperten« gibt, ohne dass man eine Vermischung dieser Bereiche als besonders förderlich ansieht. Dennoch gibt es Bereiche, welche sich durch ihre Komplexität auszeichnen und die deshalb eine einseitige Betrachtung nicht haltbar machen. Und genau in einem solchen Bereich befinden wir uns, wenn wir die Themen der Sicherheit im öffentlichen Raum in den Kontext zur Beleuchtung bringen.

Schaut man in die gängigen Veröffentlichungen zu den Themenbereichen Licht im Kontext zur Kriminalität, Kriminalitätsfurcht, Sicherheitsgefühl oder Angsträume, so stellt man sehr schnell fest, dass diese Bereiche oftmals unzulässig vermischt werden. Solche Artikel – aber auch wissenschaftliche Publikationen – beginnen dann gerne mit aufsehenerregenden Pressemeldungen. Gerne wird hierbei ein Überfall auf eine Frau im öffentlichen Raum oder ein konkreter Ort thematisiert, welcher aufgrund der örtlichen Gegebenheiten als angsteinflößend dargestellt wird. Auch bei der zweiten Alternative wird gerne die Aussage von Frauen zu diesem Angstraum thematisiert, da dieses offenkundig medial deutlich besser zu vermarkten ist, was sich an einer Vielzahl von Pressemeldungen zeigt.

Fast folgerichtig werden dann Begrifflichkeiten wie Kriminalität, Kriminalitätsfurcht, Sicherheitsgefühl und Angsträume vereinheitlicht oder vermischt in den Kontext zu Licht gebracht, um eine möglichst technisierte und planungsvereinfachende Bewertung hierzu begründbar zu machen. Hierbei werden dann nicht nur die Grundsätze der erheblichen Unterschiede dieser kriminologisch definierten Begriffe ignoriert, selbst die Wirkung von Licht in ihren komplexen Zusammenhängen und Bedingungen auf den Menschen finden sich dort nicht wieder. Wissenschaftliche Studien zeigen ein sehr widersprüchliches Bild und anstatt diese Widersprüche zum Anlass zu nehmen, empirisch »Licht ins Dunkle« zu bekommen, nutzt man lediglich die Studien, welche dem angestrebten Statement am nützlichsten erscheinen. Unter Missachtung der deutlichen, interdisziplinären Ausrichtung dieser Thematik, führt dieses zwar zu einer monofunktionalen Meinungsbildung, aber keinesfalls zu einem interdisziplinären Wissen. Letztendlich bleibt es dann bei der generalisierten Aussage, dass diese Probleme mit dem Einsatz von künstlichem Licht erfolgreich minimiert, wenn nicht gar beseitigt werden können. Die wesentlichen Fragen des WO, WANN und WIE werden nicht beantwortet, genauso wenig wie die Frage, ob der Einsatz des künstlichen Lichts in den Kontext zu der vorhandenen baulichen, sozialen, ökologischen und ökonomischen Struktur bzw. Sicherheit des Raumes zu bringen ist, oder ob sich nicht hierdurch eine negative, bisweilen sogar kontraproduktive, räumliche Wirkung auf Mensch und Natur ergibt.

Abb.: Einzelner Lichtmast als Beleuchtungskonzept Dunja Storp

Genau deshalb ist die Herangehensweise an räumliche Probleme durch eine Vielzahl von wissenschaftlichen Unterscheidungen und Grundsätzen gekennzeichnet, was ein Mindestmaß an theoretischen Kenntnissen bedingt. Im Bereich der Sicherheit im öffentlichen Raum sollte man die in den Studien genutzten Grundbegriffe in ihrer Bedeutung kennen, denn eine Studie etwa bezüglich der Sicherheit im Straßenverkehr ist nicht mit einer Studie zum Sicherheitsgefühl im Allgemeinen vergleichbar. Noch weniger sind Studien zur Kriminalität oder Kriminalitätsfurcht damit vergleichbar, sodass daraus begründete, generalisierte Rückschlüsse und Empfehlungen in der Sache verfehlt sind.

Nicht zuletzt muss die Bereitstellung und Anwendung von künstlichem Licht auch immer in den Kontext zum ökologischen Gleichgewicht gebracht werden und JEDES nicht angepasste und dem Zweck widersprechende, künstliche Licht ist Lichtverschmutzung. Leider wird hier zunehmend und inflationär mit dem Narrativ der Sicherheit und dem Sicherheitsgefühl begründet, wobei sich diese Begründungen in der raumbezogenen Analyse nur selten bestätigen.

Kriminalität – der Maßstab der Sicherheit?

Bei den räumlich genutzten Narrativen der Sicherheit zeigt sich der Begriff der Kriminalität meistgenutzt. Aber bereits bei diesem Begriff zeigt sich, wie problematisch eine objektive Sicherheitsbetrachtung ist, da es nicht möglich ist, die tatsächlich vorhandene Kriminalität im (öffentlichen) Raum überhaupt darzustellen. In Deutschland wird das sog. Hellfeld der Kriminalität erfasst, was nichts anderes bedeutet, als das, was nicht angezeigt oder behördlich selbständig festgestellt wird, überhaupt nicht in eine Beurteilung einfließen kann, da es hierzu keine Daten gibt. Sogenannte Dunkelfeldstudien gibt es rudimentär, diese lassen allerdings keine Rückschlüsse auf einen konkreten (öffentlichen) Raum zu.

Wenn Kriminalität registriert wird, ist diese immer nur auf einen Punkt bezogen, welcher sich z. B. aus der Nummerierung der dortigen Häuser ergibt. Das ist dann der registrierte Tatort, welcher allerdings die räumliche Entwicklung der Straftat überhaupt nicht berücksichtigt. In Parkanlagen, auf Plätzen, Parkplätzen etc. wird dieser Tatort dann zwangsläufig je nach Größe räumlich sehr unkonkret. Auch der Zeitpunkt einer Straftat ist in Teilbereichen sehr unkonkret, da bspw. ein Opfer eines Pkw-Diebstahls nur die Abstellzeit und wann der Diebstahl festgestellt wurde, mitteilen kann. Dieses gilt für die polizeiliche Erfassung in Deutschland.

Studien aus England zum Thema Licht und Kriminalität wurden mit dortigen polizeilichen Daten erstellt, ohne dass diese Erfassung den Zeitpunkt der Straftat überhaupt auswies, was demzufolge noch nicht einmal Aussagekraft in Bezug auf Dunkelheit hatte und man dann durch eine statistische Plausibilisierung zu einer Bewertung kam. Eine generalisierte und räumlich unkonkrete Plausibilisierung kann aber keine Grundlage für eine räumlich sehr konkrete Beleuchtung in ihrem Ausmaß, Einwirkungsbereich und zeitlicher Ausrichtung sein.

Der wesentliche Faktor und Mehrwert in der Betrachtung der Kriminalität zeigt sich allerdings anhand der vorliegenden Studienergebnisse sehr deutlich. Es gibt nicht DIE Kriminalität und wenn es (wenn auch nur gering) messbare Ergebnisse gibt, weisen diese darauf hin, dass es Unterschiede zwischen Eigentums- und Gewaltdelikten gibt. Ein Umstand, welcher angesichts der Wirkung von Licht auf Menschen zur Nachtzeit in einem bestimmten Spektrum und Einwirkung insbesondere auf die Aktivierung von Gewalt Bedeutung hat und dennoch bleibt dieser bei der öffentlichen Beleuchtungsplanung außen vor.

Abb.: Durch technische Ausleuchtung entstandene Dunkelzonen Dunja Storp

Kriminalitätsfurcht – die Angst vor dem »bösen Wolf«

Der Begriff der Kriminalitätsfurcht suggeriert, dass es eine direkte Verbindung zwischen der messbaren (objektiven) Kriminalität und der Angst der Bürger gibt, Opfer einer Straftat zu werden. Aber auch hier zeigt sich, dass nichts so pauschal zutrifft, wie es zunächst aussieht. Man unterscheidet hierbei die personelle Furcht (selbst Opfer einer Straftat zu werden) deutlich von der sozialen Furcht (die Sorge um die Kriminalität im Allgemeinen und die Entwicklung der Inneren Sicherheit). Bei der räumlich analysierenden Betrachtung ist nur die personelle Furcht von Bedeutung, wobei diese Analysen oftmals dadurch erschwert werden, dass Personen zu einem konkreten Raum Aussagen machen, welche diesen persönlich überhaupt nicht kennen bzw. diesen nicht nutzen.

Menschen, welche Opfer einer Straftat wurden, zeigen eine signifikant höhere Kriminalitätsfurcht auf. Jedoch führen auch generelle (anlassunabhängige) Ängste und die soziale Kontrollperspektive (Wahrnehmung von Unordnung) zu einer höheren Kriminalitätsfurcht und diese haben nichts mit der objektiven Kriminalität zu tun. Es geht um die Signale, die von dem Raum ausgehen, welche ihn dann als furchterregend wahrnehmbar machen. Signale können aber auch durch eine mediale Prägung entstanden sein, sodass man hierdurch negativ, auch in Bezug auf die Wahrnehmung, vorgeprägt ist. Zudem ist es von Bedeutung, ob man allein, oder mit einer anderen Fokussierung einen (öffentlichen) Raum betritt, denn Wahrnehmung ist sehr vielseitig beeinflussbar. In Studien wurde zudem empirisch nachgewiesen, dass es eine Steigerung der Kriminalitätsfurcht in Bezug auf das Geschlecht, das Alter, den Bildungsgrad und die Gesundheit gibt. Frauen, ältere und gesundheitlich eingeschränkte Menschen, weisen eine signifikant höhere Kriminalitätsfurcht auf. Steigen der Bildungsgrad und das Einkommen in der Bevölkerung, sinkt die Kriminalitätsfurcht.

Weiter gibt es empirische Befunde, die ausweisen, dass es im Rahmen von Gewaltdelikten in einem Quartier dort zu einer sich um das Dreifache verschlechternde Lebenszufriedenheit kommt, welches dann wiederum zu einer deutlichen Überschätzung der Kriminalität weit über dieses Quartier führt.

Es kommt also weniger auf die objektive Kriminalität in einem Raum an, sondern auf die rein subjektive Bewertung durch den Menschen. Auffällig zeigt sich hierbei allerdings, dass sich solche Bewertungen der Kriminalitätsfurcht immer recht großräumig darstellen und deshalb auch keine Planungs- oder Erfassungsgeometrie haben. Diese wäre unverzichtbar, sofern man eine technische Gestaltung hierzu in einen zweckerfüllenden Kontext bringen möchte.

Ein Rückschluss, dass ein weniger an Kriminalität auch ein weniger an Kriminalitätsfurcht bedeute, ist weder in der allgemeinen Aussage noch in der räumlich zu verortenden Betrachtung zutreffend. Die Besonderheit findet sich in der Analyse von Gewaltdelikten im öffentlichen Raum, welche – zumindest nach Studienlage begründbar – einer negativen Einwirkung von künstlichem Licht unterliegen können.

Abb.: Wegführung als Angstraum Dunja Storp

Sicherheitsgefühl – DAS Gefühl der Lebensqualität

Das Sicherheitsgefühl ist ein sehr spezieller Bereich, welcher sich gerade dadurch auszeichnet, dass hier die objektive Kriminalität keine Rolle spielt. Im Rahmen der Betrachtung des öffentlichen Raums geht es um die ausschließliche und individuelle Bewertung, welche sich aus der eigenen Wahrnehmung ergibt. Hierbei wird diese Wahrnehmung durch die Signale der (Un)Sicherheit als auch der sozialen Unordnung maßgeblich beeinflusst. Bei solchen Beschreibungen geht man fast automatisiert von Orten aus, welche dunkel, dreckig und einsam sind. Dass es auch die mit Licht überfluteten, urbanen Räume voller Menschen sein können, welche Menschen Angst machen, erscheint da zunächst nicht logisch. Aber es sind auch diese Räume, welche von einer Vielzahl von Menschen (zumindest ab einer gewissen Uhrzeit) nicht zufällig gemieden werden, insbesondere, wenn diese sich dort allein aufhalten müssten. Im Gegenzug hierzu werden diese öffentlichen Räume dann nicht selten von Menschen genutzt, welche auf der Suche nach Unterhaltung und Abwechslung sind und hierbei die allgemeingültigen Regeln eines sozialadäquaten Verhaltens nicht beachten, ohne dass es hierbei auch zu Straftaten kommen muss. Aus einem vielseitig »bürgerlich« geprägten Raum wird der einseitig genutzte und als Störung empfundene Raum, welcher für eine Vielzahl von Menschen jegliche Aufenthaltsqualität verloren hat.

Abb.: Die Unterführung als klassischer Angstraum Dunja Storp

Die Vorstellung, allein zur Nachtzeit durch die Stadt zu gehen, erzeugt bei vielen Menschen ein Unbehagen, welches vor allem von Frauen, älteren und gesundheitlich eingeschränkten Menschen auch so formuliert wird. Die Mobilität spielt hierbei natürlich eine wesentliche Rolle. Die Fahrt in einem Pkw vermittelt kein Raumgefühl im eigentlichen Sinne, da die Wahrnehmung hierbei fokussiert auf das Fahren ist. Hier ist die Erkennbarkeit der Verkehrssituation und des Verkehrsraumes von Bedeutung, was bereits vermuten lässt, dass die Verkehrssicherheit nichts mit dem Sicherheitsgefühl zu tun hat und dennoch richtet sich die Beleuchtungsplanung fast ausschließlich an den Parametern der Straßengeometrie aus. Folgerichtig und wichtig für den eigentlichen Straßenraum, zum Teil aber kontraproduktiv für den verbleibenden öffentlichen Raum. Sicherheit für andere Mobilitätsformen finden oftmals nur dort Beachtung, wo dieses vorgeschrieben ist (z. B. Fußgängerüberwege).

Angsträume – die Angst als Raumparameter

Im Grunde ist ein Angstraum ein räumlich sehr konkret fokussiertes Unsicherheitsgefühl, was sich aus vielen dortigen Bedingungen und Gegebenheiten ergibt. Angsträume verfügen über eine Art »roten Faden der fehlgeleiteten Wahrnehmung«.

Natürlich erfüllt nicht jeder Angstraum sämtliche Parameter für diese angstfokussierte Wahrnehmung, was allerdings nicht bedeutet, dass es eine Mindestanzahl dafür geben muss. Es kann bereits ein Faktor ausreichen, welcher einen Ort zu einem sog. Angstraum werden lässt. Nicht selten entsteht ein Angstraum aus nur einem Faktor und in der Folge entwickeln sich weitere sicherheitsrelevante Faktoren für die Wahrnehmung.

Bei Angsträumen spricht man gerne von »diffusen« Ängsten der Menschen, was gleichzeitig aber ausdrückt, dass man das konkrete Problem an diesem Ort nicht erkannt hat, insbesondere wenn dort polizeilich keine Kriminalität festgestellt wurde, was regelmäßig so ist. Diffus ist an diesen Orten nichts, es bedarf nur einer räumlichen Analyse, um die angstauslösenden Faktoren festzustellen. Angsträume unterliegen zudem nicht selten einer zeitlichen und nutzungsabhängigen Dynamik, sodass ein Ort, welcher in den Morgenstunden oder auch zur Nachtzeit aufgrund der dann vorherrschenden Nutzung eben keine Ängste auslöst. Nicht selten werden solche (temporären) Beispiele dann als Argument genommen, dass es sich nicht um einen begründbaren Angstraum handele und es dort keinen Handlungsbedarf gebe. Genau deshalb sollten Analysen dieser Räume auch sämtliche Tageszeiträume und Tage (evtl. auch Monate bzw. Jahreszeiten) erfassen.

Angsträume sind zudem der nichtmotorisierten Mobilität zuzuordnen, da diese eine völlig andere Wahrnehmung bedingt, wodurch sich (leider) auch regelmäßig die Priorisierung der Bearbeitung in den Städten und Kommunen ergibt. Analysen finden meist nicht oder nur monofunktional, technisch ausgerichtet statt und man versucht die Probleme administrativ und nicht auf den Ort bezogen (wenn überhaupt) abzuarbeiten.

Genau diese Angsträume werden dann allerdings fast reflexartig mit der Aussage belegt, dass dort ein MEHR an Licht dieses Problem lösen wird. Hierbei wird nicht selten verkannt, dass ein Angstraum ein sehr konkreter Raum ist, welcher sich z. B. in einer Stadt als gelebtem Organismus befindet und sich dort entwickelt hat. Allein dieses sollte schon klar machen, dass nur eine individuelle Lösung das konkret ortsgebundene Problem lösen kann. Künstliche Beleuchtung zeigt sich nicht selten als im Mindestmaß nicht situationsangepasst und kann sogar zu einer Verschlimmerung der Situation führen, wobei bei dieser Aussage noch nicht einmal die ökologischen Problematiken berücksichtigt werden.

Erstaunlicherweise finden bei der künstlichen Beleuchtung von öffentlichen Räumen, insbesondere bei Angsträumen, Erkenntnisse der Wahrnehmung, dem Einfluss des Lichts auf den Menschen und die Umwelt, als auch die zeitliche Komponente und die Ausgestaltung von künstlichem Licht in Bezug auf den Menschen fast nie Berücksichtigung. Es gibt vielfache Beispiele von Angsträumen, welche so – insbesondere ausschließlich lichttechnisch – bearbeitet wurden und es zu keiner Verbesserung, teilweise sogar zu Verschlechterungen der Situation gekommen ist, sodass der Eindruck entsteht, dass bisweilen die historisch gewachsenen Planungsdirektiven »Haben wir schon immer so gemacht!« handlungsleitend waren.

Die Planungsperspektive der Verantwortlichen muss sich von der eigenen Sichtweise lösen und den Angstraum aus der Problemperspektive her analysieren. Diese Perspektive muss aber immer auch als interdisziplinäre Methodik verstanden werden, denn ohne diese Ausrichtung zeigt man nur eins, nämlich dass der Angstraum nicht verstanden wurde.

Beleuchtungsplanung – nichts für Ängstliche?

Leider sehen die Arbeitswirklichkeiten fast nie so aus, dass eine sicherheitsoptimierende Beleuchtungsbetrachtung und Umsetzung möglich ist. Auch aus diesem Grunde zeigt sich oftmals der Wunsch an einer Planungsdirektive für Angsträume bzw. das Sicherheitsgefühl. Auch wenn es nicht vorstellbar ist, dass eine Checkliste hier ein sinnvolles Mittel ist, so finden sich doch immer wieder vergleichbare Situationen und Lösungen in solchen Problembereichen, sodass analysegestützte Umsetzung und empirische Untersuchungen hier deutlich Umsetzungsimpulse setzen können.

Allein die Auflistung von Forderungen an die Planer zeigt die Problematik recht deutlich. Gibt es Probleme, Beschwerden bzw. Straftaten, Ausschreitungen etc. im öffentlichen Raum, erfolgt erst einmal der »Ruf« nach einem MEHR an Beleuchtung, völlig unabhängig davon, wie die Beleuchtungssituation vor Ort wirklich ist. Sicherheitskräfte (Polizei, Feuerwehr, etc.) stellen dann z. B. die Forderung auf, mögliche Einsatzbereiche für ihre Bedürfnisse optimal ausleuchten zu lassen. Videoüberwachung in öffentlichen Räumen benötigt zudem zur optimalen Verwertbarkeit eine passende Beleuchtung. Es gibt Menschen, die möchten morgens um 3 Uhr durch einen bestens ausgeleuchteten Stadtpark joggen und glauben, dass ein Überfall durch diese Beleuchtung verhindert werden kann und letztendlich erfolgt dann der (in Teilbereichen berechtigte) Hinweis auf Lichtverschmutzung und deren Folgen.

Abb.: Beleuchtung vs. Grün Dunja Storp
Dunja Storp

Bei all diesen Betrachtungen, welche bei weitem nicht abschließend sind, fehlt allerdings noch der im städtischen Kontext nicht zu vernachlässigende Bereich der verkehrsbedeutsamen Beleuchtung im direkten Bereich der Straßengeometrien, Kreuzungen, Querungen, etc.

Und all diese Punkte werden mit dem Narrativ DER Sicherheit belegt, was das eigentliche Dilemma schon recht deutlich macht. Und als ob dieses nicht schon ausreichend wäre, zeigt sich dann bei der Umsetzung, dass eine vorbildliche Beleuchtungsplanung auch ausnehmend abhängig von anderen Planungen ist. Dieses führt dann dazu, dass Bäume direkt neben Leuchtmasten gepflanzt, Mülltonnen und Beete im Bereich von Schlagschatten oder Tarnzonen angesiedelt werden und die Möblierung und Gestaltung des Raumes in überhaupt keiner Symbiose zu den vorhandenen Beleuchtungspunkten steht, obwohl diese sich nicht so einfach an anderer Stelle »einpflanzen« lassen.

Weiter gibt es nicht selten eigentumsrechtliche und organisatorische Probleme, sodass etwa im Bereich von Unterführungen zu Bahntrassen unterschiedliche Eigentümer (z. B. Deutsche Bahn und Kommune) vorhanden sind und selbst in einer Stadt die Beleuchtung an unterschiedlichsten Stellen organisatorisch angesiedelt ist. Da gerade Parkanlagen und Unterführungen vermehrt als Angstraum wahrgenommen werden, ist dieses auch ein nicht zu vernachlässigender Faktor.

Und über diesem Dilemma thront dann auch noch die DIN, welche regelmäßig und gerne als Grundbedingung für unangepasste Beleuchtungskonzepte im Rahmen des Sicherheitsgefühls bzw. der Angsträume genannt wird. Schaut man sich die Umsetzung anschließend insgesamt an, stellt man nicht selten fest, dass hier z. B. bei den Masten (Höhe, Abstand, etc.) die DIN offenkundig eben nicht planungsleitend war. Eine Ausführung in »DIN-light« nur um einen Problemraum nicht adäquat bearbeiten zu müssen, ist weder ratsam noch kann man so Probleme lösen.

Zudem zeigt die DIN erhebliche Schwachstellen im Bereich des Sicherheitsgefühls. Gerade die Beleuchtungsstärken ohne zeitliche und wahrnehmungsspezifische Ausrichtung führen zu erheblichen, negativen Wahrnehmungseinflüssen, welche sich ausnehmend negativ auf das Sicherheitsgefühl an einem konkreten Ort auswirken. Es entsteht ein deutliches ZU VIEL an künstlichem Licht, was weder situations- noch ortangepasst in den Kontext zum Sicherheitsgefühl zu bringen ist. Sicherheit hat eine eigene und sehr spezielle Planungsgeometrie und diese ist im Mindestmaß vierdimensional, wodurch deutlich wird, dass rein technische Bewertungen die Probleme nicht lösen können.

Im Rahmen eigenständiger Analysen entstand nicht selten der Eindruck, als ob das Planungsdogma diverser Beleuchtungskonzepte durch die Annahme getragen war, dass sich der Mensch im öffentlichen Raum in einem »faradayschen Käfig der Wahrnehmung« befindet und sämtliche Einflüsse des Lichts hier keine Bedeutung haben. Dem ist nicht so und bezeichnenderweise finden wir zunehmend gute Impulse im Rahmen der Betrachtung von Lichtverschmutzung und deren Auswirkungen auf die Umwelt.

»Begreift man, dass die Interpretation des Seheindrucks zu einem Großteil auf körperlichen Erfahrungen beruht, so werden Gestaltungselemente wie Farbe, Spielelemente einer auf Bewegungsdynamik und unmittelbarem Gefühl beruhenden Welt.« (haptic visuals, 2003). Genau hier findet sich der Nukleus des künstlichen Lichts im Bereich von Angsträumen. Es geht um die Wahrnehmung des Raumes. Der (öffentliche) Raum erfährt durch seine individuelle Beleuchtung eine Darstellung in seiner Beschaffenheit und seiner Nutzung und wie dieses auf den Betrachter wirkt. Der Raum bekommt eine »visuelle Haptik« und lässt den Betrachter ein Gefühl für diesen entwickeln, welches die Grundausrichtung für alle weiteren Wertungen ist. WAS dann WIE gesehen wird und ob künstliches Licht hierbei in welcher Ausrichtung zielführend sein kann, ist wesentliches Ergebnis der räumlichen Analyse, da diese den Bedarf und die Möglichkeiten aufzeigt.

Weitere Informationen:

Autorin und Fotos: Dunja Storp, Dipl. Ing. Architektur (FH), Kriminologin und Polizeiwissenschaftlerin, M.A., Dipl. Verwaltungswirtin, info@sicherheit-und-raum.de, www.sicherheit-und-raum.de

Interview mit Dunja Storp zur Initiative »Licht an!«

Abb.: Dunja Storp ist Architektin, Verwaltungswirtin, Kriminologin und Polizeiwissenschaftlerin. Maik Kern

LICHT: Frau Storp, Ende Oktober startete die Initiative »Licht an!«, die auf mangelhafte Beleuchtung in öffentlichen Räumen aufmerksam machen möchte. Warum sind Sie der Initiative beigetreten?

Dunja Storp: Da ich mich seit Jahren mit der Vielfalt von Problemen im öffentlichen Raum beschäftige, ist die Thematik der mangelhaften Beleuchtung eines der Hauptthemen in diesem Bereich. Die Beleuchtung im öffentlichen Raum ist auch deshalb für mich so interessant, weil dieses ein ausnehmend interdisziplinäres Thema ist und sich quasi entlang meiner Studiengänge »hangelt«. Da wir mittlerweile ein so umfassendes Wissen über die Wirkung von Licht auf den Menschen haben, ist es für mich kaum nachvollziehbar, warum dieses Wissen nicht oder nur sehr selten auch auf den öffentlichen Raum übertragen wird. Und genau darum geht es bei dieser Initiative, auch wenn der Titel missverstanden werden könnte. Es geht darum, dass mangelhafte Beleuchtung nicht grundsätzlich ein zu wenig an Beleuchtung darstellt, das Gegenteil kann auch der Fall sein. An Orten, wo künstliche Beleuchtung unverzichtbar ist, soll eine zielgerichtete Beleuchtung geschaffen werden, welche die konkreten Probleme an genau diesem Ort löst oder zumindest deutlich verringert. Es geht also um das WO, WANN und WIE bei dieser Initiative.

Um eine Grundlage für solche kontextbezogenen Beleuchtungen zu haben, muss man die Situation vor Ort definieren und analysieren, wobei die technische Betrachtung nur ein Teil dieser Analyse ist. Genau da findet sich das eigentliche Problem. Es gibt keine Formeln oder Wertetabellen, welche solche Probleme berechnen lassen. Die Methodik dieser Analyse ist aufgrund der interdisziplinären Ausrichtung für den öffentlichen Raum kaum genutzt, sodass es auch kaum empirische Befunde hierzu gibt. Genau deshalb habe ich mich dieser Initiative angeschlossen, da eine andere Betrachtung der öffentlichen Räume im Rahmen der Beleuchtung dringend erforderlich ist und das nicht nur, weil wir uns im zunehmenden Maße mit dem Thema Lichtverschmutzung auseinandersetzen müssen.

»Es geht um das Wo, Wann und Wie…«

LICHT: Was erhoffen Sie sich von dieser Initiative?

DS: Ich erhoffe mir, dass aus dieser Initiative ein lernendes System entsteht, d. h. dass sich möglichst viele Akteure beteiligen, sodass man von den wechselseitigen Kenntnissen profitiert. Es bedarf deutlicher Impulse für die zukünftige Ausrichtung der Beleuchtung des öffentlichen Raumes und dafür benötigt es auch praktische Umsetzungen mit interdisziplinärem Ansatz. Quasi eine »Best-Practice-Plattform« mit wissenschaftlicher Begleitung in allen Phasen.

LICHT: Das Motto der Initiative »Licht an! In Deutschlands dunkelsten Ecken« klingt auf den ersten Blick provokant, schließt aber das Thema Lichtverschmutzung nicht aus. Wie vermeidet man Lichtimmissionen und gewährleistet trotzdem eine sichere Beleuchtung?

DS: Zunächst einmal bin ich nicht der Meinung, dass jeder öffentliche Raum – egal wo und egal wann – einer künstlichen Beleuchtung unterzogen werden muss. Dennoch gibt es – insbesondere in den Städten – eine Vielzahl von Bereichen, wo künstliche Beleuchtung unverzichtbar ist. Die Frage ist dabei allerdings, wie diese Beleuchtung auszusehen hat und dieses muss sich immer an dem konkreten Ort, der Zeit und den Nutzungsbedürfnissen ausrichten. Eine Beleuchtung, welche abends um 20 Uhr adäquat ist, muss es um 3 Uhr in der Nacht noch lange nicht sein. Der Bedarf an Beleuchtung und deren Kontext unterliegt einer zeitlichen Dynamik und jede künstliche Beleuchtung, welche nicht auch zeitlich und in der Intensität zielgerichtet ist, ist als Lichtverschmutzung zu werten.

»Jede künstliche Beleuchtung, welche nicht auch zeitlich und in der Intensität zielgerichtet ist, ist als Lichtverschmutzung zu werten.«

Abb.: Logo von »Licht an! In Deutschlands dunkelsten Ecken.«, einer Initiative von LUX GLENDER und der Fachzeitschrift LICHT. Lux Glender

LICHT: Ist die Nachfrage seitens Kommunen und Bürger nach einer sichereren öffentlichen Beleuchtung in Deutschland größer als in Europa?

DS: Die Nachfrage aus den Kommunen in Deutschland ist sehr unterschiedlich. Zum Teil ist dieses politisch oder wirtschaftlich bedingt, aber auch persönliche Ansprüche von Verantwortlichen spielen hierbei eine Rolle. Auffällig erscheint mir, dass gerade in den Städten und Kommunen, welche eine höhere Lebenszufriedenheit der dort lebenden Menschen aufweisen, solche Themen konkreter und tatsächlicher angegangen werden.

Dieser Umstand findet sich auch in anderen europäischen Städten. Bezeichnend hierbei ist allerdings auch, dass dort, wo Beleuchtung im Rahmen einer »feindlichen Architektur« abschreckend wirken sollte, eben diese besseren Werte im Rahmen der Lebenszufriedenheit nicht darstellbar waren. Es gibt gute Beispiele für öffentliche Beleuchtung im Kontext zu Sicherheitsfragen, welche sich aber nie auf eine ganze Stadt oder ein Land beziehen. Hier zeigt sich allerdings oftmals der Umstand, dass solche Umsetzungen im Rahmen von Kunstprojekten angegangen wurden und dann erhebliche Verbesserungen in den sicherheitsrelevanten Umständen vor Ort belegbar machten. Ein Umstand, welcher für mich logisch und zielführend erscheint.

Maik Kern

LICHT: Jüngst wurde eine Studie aus England1 veröffentlicht, die zum Ergebnis kommt, dass durch helleres Straßenlicht Kriminalität nicht zwingend reduziert wird. Wie bewerten Sie solche Studien?

DS: Die Studie aus England ist allein deshalb schon sehr interessant, da sie einen Zeitraum von 2000 bis 2013 umfasst und sowohl Aussagen zu Verkehrsunfällen aber auch zu der registrierten Kriminalität macht. Dieses birgt allerdings die Gefahr, dass diese beiden im Rahmen einer Sicherheitsbetrachtung komplett zu unterscheidenden Bereiche einer wertenden Vermischung unterzogen werden, sofern sie in ihren theoretischen Grundstrukturen nicht bekannt sind.

Die Studie weist keinen Zusammenhang zwischen der Beleuchtung und der Anzahl von Verkehrsunfällen auf und gleiches gilt für den Zusammenhang mit Kriminalität. Hier zeigten sich allerdings Hinweise, dass die Dimm- und Lichtfarbenregulierung bestimmte Kriminalitätsformen (z. B. Gewalt) verringert haben. Ein guter Ansatz, welchen ich aus eigener Anschauung auch nur so bestätigen kann. Allerdings muss man bei dieser Studie berücksichtigen, dass die tatsächlichen Zeiten dieser Taten und auch bauliche Weiterentwicklungen, z. B. an den Straßen nicht berücksichtigt wurden und sie auch nur bedingt auf unsere Voraussetzungen auf Deutschland übertragbar ist.

»…ein öffentlicher Raum wird für eine Frau in seiner Gestaltung von einer anderen Planungsperspektive geleitet…«

LICHT: Wie beurteilen Sie die Aussage, dass Städte »von Männern« geplant werden2. Gilt das für die Lichtplanung öffentlicher Räume auch?

DS: Diese Aussage kann ich nur unterstreichen und dort findet sich das eigentliche Problem. Der Begriff »Männer« ist da wahrscheinlich etwas unglücklich gewählt, da dieser impliziert, dass eine Frau automatisch besser plant. Würde mir gefallen, ist aber leider nicht so. Es geht um die Einnahme einer Perspektive bei der Planung, welche sich nicht nur auf die eigene Lebenswirklichkeit beziehen darf. Männer haben oftmals eine andere Mobilität und räumliche Lebenswirklichkeit als Frauen, wodurch ihnen auch eine Perspektive auf die durch eine andere Mobilität entstehende Wahrnehmung fehlt. Frauen bewegen sich in ihrem Lebensraum anders, da sich hier auch oftmals die familiäre Mobilität wiederfindet. Genau deshalb ist ein öffentlicher Raum für eine Frau in seiner Gestaltung von einer anderen Planungsperspektive geleitet, welche sich dann aber auch im Kontext zu älteren und gesundheitlich eingeschränkten Menschen befindet. Man könnte dieses vielleicht auch überspitzt formuliert als Planungsperspektive der »Schwächeren« bezeichnen, was sich allerdings nur auf die Mobilitätsform bezieht und dennoch einen umfassenderen Blick auf die räumliche Wirklichkeit mit sich bringt. Die Perspektive des »Stärkeren« wird niemals die Bedürfnisse der »Schwächeren« umfassend berücksichtigen und fehlende Perspektiven werden in der öffentlichen Planung gerne als technisch oder finanziell nicht darstellbar abgetan. Es bedarf der Berücksichtigung aller raumwirksamen Faktoren – insbesondere auch bei der Beleuchtung – um die Planungsperspektive von Frauen einzunehmen, dieses ist aber kein Ausschlusskriterium für Männer, sondern sollte eher als Herausforderung gewertet werden.

Weitere Informationen:

1 Link zur Studie »The effect of reduced street lighting on road casualties and crime in England and Wales: controlled interrupted time series analysis«: https://url.rpv.media/4c5

2 Link zur Tagesschau, 25.11.2021, 20:00 Uhr: https://url.rpv.media/4c6

Mehr zur Initiative »Licht an! In Deutschlands dunkelsten Ecken«: https://url.rpv.media/4c7

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