Technik
Licht 1 | 2019

Neue europäische Tageslichtnorm

Die LiTG informiert zu EN 17037 »Daylight of Buildings«

Die europäische Norm EN 17037 »Daylight of Buildings«, die in Deutschland als DIN EN 17037 »Tageslicht in Gebäuden« übernommen wird, führt in Teilen neue Kriterien, Bewertungsansätze und Empfehlungen zur Tageslichtversorgung, zum Ausblick, zur Sonnenlichtexposition und der Blendung durch Tageslicht ein. Die DIN EN 17037 bedeutet eine Änderung des aktuellen Stands der Technik. Daher sollte sie unmittelbar von Planern und Ausschreibenden berücksichtigt werden.

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Allgemeines

Die DIN EN 17037 ist anwendbar auf alle Räume, die für längere Zeiträume und regelmäßig genutzt werden. Ausgenommen sind Räume, deren Nutzung einer Versorgung mit Tageslicht widerspricht. Die in Deutschland geltenden technischen Regeln für Arbeitsstätten, wie z.B. ASR A 3.4, sind davon unabhängig. Nicht alle Inhalte der nationalen Normenreihe DIN 5034 »Tageslicht in Innenräumen« sind durch die DIN EN 17037 abgedeckt. So werden die einzelnen Teile der DIN 5034 derzeit überprüft und, wenn notwendig, an die DIN EN 17037 angepasst bzw. ergänzt und aktualisiert.

Die DIN EN 17037 gibt Empfehlungen in jeweils drei Stufen für die grundsätzliche Versorgung mit Tageslicht zur Beleuchtung von Innenräumen, für die Besonnungsdauer, für die Sichtverbindung nach außen sowie für die Bewertung und Begrenzung von Blendung. Die empfohlenen Niveaus lassen sich für die Planung und Berechnung, aber auch für die Überprüfung der Tageslichtbedingungen anwenden. Da es derzeit keine Zuordnung der jeweiligen Niveaus zu bestimmten Raumnutzungen gibt, können die am Bau Beteiligten objektbezogen Anforderungen für die Tageslichtnutzung vereinbaren.

Nationale Normungsgremien erarbeiten derzeit ein Anwendungspapier zur Einführung der DIN EN 17037. Es soll die neuen Methoden und Empfehlungen der DIN EN 17037 ausführlich darstellen und auch erste Vorschläge zur Anwendung der unterschiedlichen Empfehlungsniveaus geben. Ebenfalls in Arbeit ist ein Dokument, das sich der Abgrenzung der DIN EN 17037 hinsichtlich der DIN 5034 widmet. An dieser stelle folgt eine erste Kurzübersicht über wesentliche Inhalte der EN 17037:

Tageslichtversorgung

Seit langem wird der Einfluss von Tageslicht auf den Gebäudeenergiebedarf unter dem Begriff der relativen Nutzbelichtung – »Tageslichtautonomie« – bewertet. Die EN 17037 bezieht unter dem Begriff »Tageslichtzufuhr« nun auch die Verfügbarkeit von Tageslicht über die Zeit mit in die Bewertung ein. Ein Raum gilt nach EN 17037 als ausreichend mit Tageslicht versorgt, wenn eine Zielbeleuchtungsstärke über einen vorgegebenen Anteil einer Bezugsebene für mindestens die Hälfte der Tageslichtstunden erreicht wird. Das entspricht einer relativen Nutzbelichtung (»Tageslichtautonomie«) von 50 %. Dies lässt sich entweder durch eine detaillierte Simulation mittels validierter Software nachweisen oder durch ein in der EN 17037 vorgegebenes vereinfachtes Verfahren auf Basis des Tageslichtquotienten.

Beim vereinfachten Nachweisverfahren sind – abhängig von der geografischen Lage und vom Klima – Mindesttageslichtquotienten vorgegeben. Dabei wird ausschließlich von diffuser Himmelsbeleuchtung und ausschließlich Glas in den Fassadenöffnungen ausgegangen wird. Dies soll sicherstellen, dass gewünschte Beleuchtungsstärkewerte, z.B. 300 lx, alleine durch Tageslicht über eine Mindestzeit, nämlich 50 % der Tageslichtstunden, und über einen Mindestanteil von 50 % der Nutzfläche erreicht werden (siehe Abb. 1).

Abb. 1: Konzept der Tageslichtverfügbarkeit (»Tageslichtzufuhr« (Quelle: Fraunhofer-Institut für Bauphysik IBP, Stuttgart IBP) Fraunhofer-Institut für Bauphysik IBP, Stuttgart

Für Deutschland gelten für vertikale Fassaden folgende Zieltageslichtquotienten DTT (»Target Daylight Factor«):

  • 2,2 % für eine gewünschte Beleuchtungsstärke von 300 lx (D300),
  • 3,6 % für eine gewünschte Beleuchtungsstärke von 500 lx (D500) und
  • 5,4 % für eine gewünschte Beleuchtungsstärke von 750 lx (D750).

Für Dachoberlichter gelten entsprechend 1,8 % (D300), 2,9 % (D500) und 4,4 % (D750).

Der bisherige Mindestwert von 0,9 % für Räume mit vertikalen Fassaden nach DIN 5034 findet in der neuen Norm keine Berücksichtigung mehr.

In dem vereinfachten Modell der EN 17037 hängt die »Tageslichtzufuhr« hinsichtlich der Fassadenparameter ausschließlich vom Transmissionsgrad der eingesetzten Verglasung ab. Die Ausbildung des Sonnen- und Blendschutzes wird nicht beachtet.

Ausblick

Für vorzugebende Beobachterpositionen im Gebäude kann der Ausblick zukünftig mit den Empfehlungsstufen »Minimum, Mittel, Hoch« klassifiziert werden. Dazu wird der Ausblick als Funktion eines horizontalen Sichtwinkels, einer Außensichtweite und der Art der sichtbaren Umgebung (No-Skyline-/No-Ground-Line-Konzept) betrachtet (siehe Abb. 2). Hierbei sind der horizontale Sichtwinkel und die Außensichtweite Bewertungskriterien, die von der Größe und Positionierung der Fassadenöffnung abhängen. Ein großer Fensterflächenanteil wirkt sich in der Bewertung generell positiv aus.

Abb. 2: Darstellung des No-Skyline/No-Ground-Line-Konzepts zur vereinfachten Einstufung eines Ausblicks nach EN 17037 (Quelle: Fraunhofer-Institut für Bauphysik IBP, Stuttgart IBP) Fraunhofer-Institut für Bauphysik IBP, Stuttgart

Sonnenlichtexposition

Für Räume werden Mindestempfehlungen für die Sonnenlichtexpositionen gegeben. Heranzuziehende Bezugspunkte liegen in der Fensterebene. Die Bewertung erfolgt unabhängig von der eigentlichen Fenstergröße.

Schutz vor Blendung durch Tageslicht

Für Räume, in denen gelesen, geschrieben oder Anzeigegeräte genutzt werden, empfiehlt die Norm, Abschattungsvorrichtungen zu verwenden. Zur Beurteilung der Blendschutzwirkung verwendet sie die sogenannte Daylight Glare Probability (DGP). Das Verfahren betrifft damit vornehmlich den Sonnen-/Blendschutz. Bei Gläsern können lediglich »Verglasungen mit geringer Transmission« oder »elektrochrome Verglasungen«, die im geschalteten Zustand nur noch sehr geringe Lichttransmissionswerte aufweisen, bewertet werden. Für Gläser mit höherer Lichttransmission wird davon ausgegangen, dass sie keinen ausreichenden Blendschutz sicherstellen können.

Quelle: LiTG-Expertenforum Tageslicht (EFTa), www.litg.de

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