Technik
Licht 3 | 2023

Neue EU-Ökodesign-Richtlinie

Mehr Nachhaltigkeit für Beleuchtungsprodukte

Um den Vergleich elektrischer Geräte zu vereinfachen, ist seit dem 1. September 2021 die neue Ökodesign-Verordnung der EU (EU 2019/2020) in Kraft getreten. Allerdings scheinen die Implikationen dieser Richtlinie noch nicht wirklich bei den wichtigen Akteuren angekommen zu sein. Was sieht die neue Verordnung vor? Eine Zusammenfassung.

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Abb.: Die Richtlinie legt Mindestanforderungen an den Energieverbrauch verschiedener Produkte sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt fest. Damit sollen EU-weite Regelungen für den Lebenszyklus, unter anderem für Beleuchtungsprodukte, festgelegt werden. Durch die europaweite Vereinheitlichung der Vorschrift soll verhindert werden, dass es durch unterschiedliche nationale Rechtsvorschriften zu Handelshemmnissen kommt. Maria Fuchs - stock.adobe.com

Kein Themenbereich ist in letzter Zeit so präsent wie die Nachhaltigkeit und die Einsparung von Energieressourcen. Besonders Beleuchtungsprodukte verbrauchen einen großen Teil natürlicher Ressourcen und Energie, welches zu einer Reihe weiterer relevanter Umweltauswirkungen führt. Durch den Vergleich der Umweltwirkungen von Produkten mit ähnlicher Funktion und Leistung besteht ein erhebliches Potenzial, um die Umwelt zu entlasten und vor allem, um Emissionen von Treibhausgasen zu verringern.

Die neuen Energieetiketten

Seit dem 1. Mai 2021 gilt mit dem Inkrafttreten des neuen Ökodesign-Richtlinie einheitlich die Pflicht zur Registrierung in der sogenannten EPREL-Datenbank (EU Product Registry for Energy Labelling). Die Pflicht der Energieverbrauchskennzeichnung mit den neuen Etiketten bei Leuchtmitteln, die neu auf den Markt kommen, gilt seit dem 1. September 2021. Bis Ende Februar 2023 musste die alte Kennzeichnung durch die neue ausgetauscht oder ergänzt werden. Händler können auf Anfrage von Importeuren oder Herstellern ein neues Etikett für bereits gelieferte Produkte verlangen.

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