Dringender Handlungsbedarf im Gesundheitswesen
Explodierende Energiekosten, das im Februar in Kraft getretene T5-/T8-Lampenverbot, Ergänzungen zur RoHS-Richtlinie – Kliniken, Arztpraxen sowie Pflege- und Reha-Einrichtungen stehen vor großen Herausforderungen und sind zum Handeln gezwungen. Wird die Sanierung der Beleuchtung jedoch richtig geplant und umgesetzt, bietet sie enorme Potenziale. Besonders wichtig dabei: die Zukunftssicherheit.

Viele Krankenhäuser agieren unter herausfordernden Rahmenbedingungen im 24-Stunden-Betrieb bei steigender Nachfrage, sinkenden Bettenzahlen und einer abnehmenden Patientenverweildauer. Besonders anspruchsvoll: Sie sollen die optimale Patientenversorgung sicherstellen und gleichzeitig die Kosten auf allen Ebenen so gering wie möglich halten. Hinzukommt, dass vielen herkömmlichen Beleuchtungslösungen noch in diesem Jahr bedeutende Veränderungen bevorstehen. Die Ökodesign-Richtlinie führte bereits zum T5-/T8-Lampen-Lampenverbot, da bestimmte Höchstenergiewerte für Leuchtmittel festgelegt wurden. Zudem wird durch aktuelle Ergänzungen zur RoHS-Richtlinie schrittweise Quecksilber in Entladungslampen verboten, da es inzwischen quecksilberfreie LED-Lösungen als Alternative gibt. Damit wird, unabhängig vom Sockelsystem, das Inverkehrbringen von klassischen Quecksilberdampf-Entladungslampen aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes noch im Laufe dieses Jahres schrittweise verboten.
