Planung
Licht 7 | 2019

Die neue europäische Tageslichtnorm DIN EN 17037

Lesezeit: ca. 9 Minuten

Im März dieses Jahres erschien DIN EN 17037:2019-3 Tageslichtnutzung in Gebäuden. Dieser Beitrag hat das Kriterium zur ausreichenden Tageslichtversorgung in der Norm zum Thema. In der folgenden Ausgabe werden die Kriterien Aussicht, Besonnungsdauer und Blendung behandelt.

1 Einleitung

Am 14. Juli 2004 wurde vom Fachverband Lichtkuppel, Lichtband und RWA e.V. ein europäischer Normungsantrag »Innenraumbeleuchtung mit Tageslicht«gestellt. Begründet wurde der Antrag mit dem Fehlen europaweit geeigneter normungstechnischer Grundlagen zur Anwendung der europäischen Arbeitsstättenrichtlinie 89/654/EWG. Diese fordert in Anhang I unter Punkt 8.1 »Die Arbeitsstätten müssen möglichst ausreichend Tageslicht erhalten (…)«. Normative Grundlagen, die eine Aussage darüber erlauben, wann eine Arbeitsstätte ausreichend Tageslicht erhält, waren jedoch nicht vorhanden.

Die Arbeiten zu der europäischen Tageslichtnorm starteten 2010. Insbesondere zur Verwendung des Tageslichtquotienten und der Eignung einer »Median-Daylight-Illuminance« genannten Kenngröße gab es abweichende Meinungen. 2012 einigte man sich auf Leitsätze, wonach beide Kenngrößen verwendet werden. Der in diesem Rahmen neu formulierte Anwendungsbereich der zu entwickelnden Norm nahm keinen Bezug zur europäischen Arbeitsstättenrichtlinie mehr, so dass sich das Vorhaben von dem ursprünglichen Normungsantrag gelöst hatte. Zu dem Kriterium der Tageslichtversorgung wurde zunächst kein einvernehmlich getragener Normungsansatz formuliert. Es bedurfte eines zweiten Anlaufs unter neuer Leitung, um das Vorhaben zum Abschluss zu bringen. Die intensive Diskussion um die Festlegungen zu dem heute mit »Tageslichtversorgung« überschriebenen Kriterium sind Anlass, sich hier näher mit den zur Charakterisierung der Tageslichtbeleuchtung verwendeten Kenngrößen zu befassen.

Lesen Sie den vollen Artikel in